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Dein Hund braucht Spaß, auch im Urlaub

Hundehaftpflichtversicherung für normale Hunderassen und Listenhunde

Ob du als Hundebesitzer verpflichtet bist, für deinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, kommt auf das Bundesland an, in dem du mit deinem Hund lebst. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein bist du verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung für deinen Hund abzuschließen. Besitzer von Kampfhunden bzw. Listenhunden müssen ihren Hund auf jeden Fall in jedem Bundesland versichern.

Was müssen Besitzer von Kampf- bzw. Listenhunden beachten?

Aber was ist denn eigentlich ein Listenhund? Als Kampfhunde und Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die als potentiell gefährlich gelten. Der Gesetzgeber hat eine Liste erstellt mit Hunderassen, die er für gefährlich hält. Ein Hund, der auf dieser Rasseliste steht, ist also ein Listenhund.

Welche Höhe sollte die Deckungssumme betragen? Gibt es da Unterschiede bei Listenhunden?

Die meisten Hundehaftpflichtversicherungsverträge beinhalten eine Deckungssumme von drei bis fünf Millionen Euro. Es gibt aber auch Verträge mit zehn Millionen Euro. Drei bis fünf Millionen Euro müssten normalerweise ausreichen. Die Höhe der Deckungssumme wirkt sich eher gering auf die Höhe des Beitrags aus.

Das bedeutet, wenn du eine niedrigere Deckungssumme wählst, um zu sparen, werden die Kosten nicht automatisch günstiger. Es gibt viele Versicherungsanbieter, die Listenhunde nicht versichern wollen oder hohe Risikozuschläge verlangen. Man kann aber auch Anbieter finden, die Listenhunde versichern und das auch noch ohne Risikozuschlag.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für einen Hund?

Hund gibt Pfötchen

Hund gibt Pfötchen

Die Versicherung eines Nicht-Listenhundes kostet dich ca. 50 Euro pro Jahr. Haftpflichtversicherungen für Kampfhunde bzw. Listenhunde sind teurer. Sie kosten ca. 150 Euro im Jahr. Die Kosten sind u. a. abhängig von der Hunderasse, Höhe der Deckungssumme, Selbstbeteiligungshöhe und eventuellen Vorschäden. Ein Vergleich verschiedener Hundeversicherungsanbieter lohnt sich. Dabei solltest du nicht nur die Versicherungsbeiträge, sondern auch die Leistungen im Auge haben.

Welche Kosten und Schäden deckt die Hundehaftpflichtversicherung?

Dein Hund kann plötzlich hohe Schäden und Kosten verursachen, für die du als Besitzer geradestehen musst. Auch bei braven Hunden kann etwas passieren. Eine Hundehaftpflichtversicherung kommt für Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Summe auf. Beispielsweise, wenn dein Hund beim Gassi gehen ein anderes Tier verletzt oder wenn er Kleidungsstücke beschädigt oder wenn er einen Menschen verletzt. Es kann sich um kleine Schäden handeln oder aber auch um Schäden in Millionenhöhe.

Hast du keine Hundeversicherung abgeschlossen, müsstest du bei Unfällen mit deinem Hund für Arztkosten aufkommen und Unfallopfern schlimmstenfalls lebenslang eine Entschädigung zahlen. Hunde können Menschen nicht nur durch Beißen verletzen – die meisten Hunde sind ja nicht bissig – sondern auch durch freudiges Anspringen, wenn dadurch jemand stürzt. Dein Hund könnte sich losreißen und einen Verkehrsunfall verursachen, bei dem mehrere Autos oder womöglich auch Menschen zu Schaden kommen können.

Er könnte beim Spielen ein Blumenbeet verwüsten oder sich ein Smartphone schnappen. Die Hundehaftpflichtversicherung greift also bei sogenannten Sach- und Personenschäden. Wenn du mit deinem Hund ins Ausland reist, kannst du eine Hundeversicherung wählen, die auch im Ausland zahlt. Nicht selten kommt es vor, dass Hunde im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung Schäden anrichten.

Welche Kosten und Schäden deckt die Hundehaftpflichtversicherung nicht?

Dein Hund könnte allerdings auch Kosten verursachen, welche die Hundeversicherung nicht übernimmt. Zunächst werden die sogenannten Sach- Personen- und Vermögensschäden bis zur festgelegten Deckungssumme übernommen. Je nach Versicherungsanbieter und vereinbartem Tarif sind manche Schäden nicht inbegriffen. Bestimmte Schadensfälle werden von den meisten Hundehaftpflichtversicherungen nicht bezahlt: z. B. Eigenschäden, Vorsatz, Abnutzung und Verschleiß: Die Versicherung zahlt nicht, wenn dein Hund dein eigenes Eigentum beschädigt.

Ruiniert er beispielsweise deine Couch, bekommst du keine Leistungen. Die Versicherung zahlt auch nicht, wenn du selbst durch deinen Hund verletzt wirst, meist auch dann nicht, wenn jemand verletzt wird, der mit in deinem Haushalt lebt. Sollte jemand seinen Hund vorsätzlich dazu treiben, dass Sachen, Menschen oder Tiere zu Schaden kommen, übernimmt die Versicherung die Kosten natürlich auch nicht. Das wäre der Fall, wenn du deinen Hund ohne Leine laufen lässt, obwohl er sich aggressiv verhält.

Wenn Sachgegenstände durch deinen Hund stark abgenutzt bzw. verschlissen werden, trägt die Versicherung diese Kosten nicht. Meldest du einen Schaden zu spät – das wäre erst nach einer Woche – springt die Versicherung nicht ein. Und Schäden an gemieteten oder ausgeliehenen Dingen werden nicht übernommen. Buß- und Strafgelder sind natürlich auch ausgenommen.

Bildquellenangabe: Sebastian Karkus / pixelio.de | Radka Schöne / pixelio.de

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