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Dein Hund braucht Spaß, auch im Urlaub

Ist das „Chipen“ des Hundes unbedingt notwendig?

Hartnäckig verbreitet sich die zum Teil falsche Meinung, dass jetzt jeder Hund mit einem Chip ausgerüstet werden muss. Dazu wurde auf Bundesebene noch kein einheitliches verbindliches Gesetz verabschiedet. Wohl aber werden Hundegesetze auf Länderebene entschieden. In der Konsequenz gibt es heute in einigen Ländern die Chip-Pflicht und in anderen Bundesländern noch nicht.

So hat jedes Bundesland auch seine eigenen Richtlinien beispielsweise zur Kennzeichnung von Hunden. Bei gefährlich eingestuften Rassen, die eine bestimmte Größe oder Alter überschreiten, besteht in manchen Bundesländern die Chip-Pflicht. In den folgenden Ländern besteht die Chip-Pflicht grundsätzlich für alle Hunde:

  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Berlin
  • Hamburg
  • Bremen

Bei Reisen mit Hunden ins EU-Ausland besteht ohnehin die Chip-Pflicht.

Was steht alles drin im Chip?

Der Transponder misst nur 2 mal 12 mm, und es ist darin lediglich eine 15-stellige Nummer gespeichert. Hinter diesem „read-only“ Code verbergen sich: das Herkunftsland und der Produzent des Chips sowie eine eindeutige Identifikationsnummer des Hundes. So hat jedes Tier auf der ganzen Welt seine ganz individuelle 12-stellige ID plus den dreistelligen Ländercode.

Hund rennt im Wasser

Hund rennt im Wasser

Ansonsten ist der Chip inaktiv, das heißt, er strahlt keinerlei elektromagnetische Signale (Elektrosmog) ab und wird vom Tier absolut nicht wahrgenommen. Nur dann, wenn ein Lesegerät in die unmittelbare Nähe kommt, wird der Chip ganz kurzfristig zum aktiven Senden seiner Nummer angeregt.

Über derartige Lesegeräte verfügen zum Beispiel Tierärzte oder Tierschutzheime, die diese Informationen jederzeit auslesen können. Der Chip selbst ist sehr haltbar und überdauert auf jeden Fall ein ganzes Hundeleben. Die Registrierung jedes Haustiers mit der Zuordnung zum Besitzer wird durch mehrere Datenbanken verschiedener Anbieter verwaltet. In Deutschland haben sich diesbezüglich insbesondere die Tierhilfsorganisation Tasso e.V. und das deutsche Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes durchgesetzt.

Ein wichtiges Ziel des Mikrochips ist die Verhinderung des Aussetzens von Tieren, weil die Halter streunender Tiere in kurzer Zeit festgestellt werden können. Kritiker dieser Praxis verweisen allerdings darauf, dass Tierhalter, die ihr Haustier eigentlich loswerden wollen, sich aber wegen des Chips dazu gezwungen fühlen, es dennoch behalten zu müssen, oftmals zu Tierquälern werden. Für diese Tiere sei das Aussetzen das geringere Übel gewesen.

Die Implantation

Das Verfahren ist relativ einfach, da der Chip lediglich mit einer speziellen Spritze unter das Fell verbracht wird. Auch wenn sich das einfach anhört, sollte man diese Aktion unbedingt einem sachkundigen Veterinär überlassen, um eine Infektion ausschließen zu können. Es kann aber mal vorkommen, dass der Chip langfristig nicht an jener Stelle verbleibt, wo er einst eingesetzt wurde, das heißt, er „wandert“ durchs Gewebe.

Vorteile einer elektronischen Kennzeichnung in der Übersicht

  • Der Eigentümer jedes Hundes, der gestohlen oder ausgesetzt wurde, entlaufenen ist oder verletzt aufgefunden wurde, kann mithilfe eines Lesegerätes sehr schnell ermittelt und benachrichtigt werden. So bleibt den meisten Tieren ein langer zermürbender Aufenthalt im Tierheim erspart.
  • Der fälschungssichere Chip, der auch von außen nicht manipuliert werden kann, hat die Funktion eines offiziellen Ausweispapiers, das jeden Hund eindeutig erkennbar macht
  • Der Chip dient als Eigentums- und Abstammungsnachweis, was unter züchterischen Aspekten von großer Bedeutung sein kann
  • Auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr hat der Chip die Funktion eines international gültigen Dokuments

Der Chip als Voraussetzung für den Hundepass

Reisende Hunde brauchen einen EU-Heimtierausweis, der auch als „Pet Pass“ bezeichnet wird. Voraussetzung für dessen Ausstellung ist eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres. Darüber hinaus muss der Pet Pass belegen, dass das Tier beispielsweise gegen Tollwut geimpft ist, und dass es bereits mit einem Mikrochip ausgestattet ist.

Das ist nicht immer eine leichte Situation für Hundekäufer, die in aller Regel nicht über ein Lesegerät verfügen und den Angaben des Verkäufers oft blind vertrauen müssen.

Bildquellenangabe: didiko / pixelio.de | Alexandra H. / pixelio.de

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